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energieberatung

ENERGIEBERATUNG

erstellen von energieausweisen nach bedarf/verbrauch
"vor ort beratung" gemäss BAFA
beratung energieeffizient sanieren
planung KfW-effizienzhaus

FOLGENDE REGELUNGEN SIND VERPFLICHTEND:
energieausweis im falle der vermietung oder bei verkauf erf.
pflicht zur nennung von energiekennwerten in immobilien-anzeigen/kommerziellen medien, wenn zu diesem zeitpunkt ein energieausweis vorliegt
ausweis erforderlich bei jedem neu errichteten wohngebäude
aushang von energieausweisen in gebäuden mit starkem publikumsverkehr

BAULICH: dämmen der obersten geschossdecke. zugängliche decken beheizter r äume gegen unbeheizten dachraum sind bis ende 2015 zu dämmen, alternativ, darüber liegendes dach

ANLAGENTECHNIK: heizkessel die vor 1985 eingebaut wurden dürfen nicht mehr betrieben werden, ausgenommen niedertemperatur- oder brennwertkessel <4kW bzw. >400kW. ein- und zweifamilienwohngebäude die am 01.02.2002 vom eigentümer selbst bewohnt wurden, müssen erst im falle eines eigentümerwechsels, mit einer übergangsfrist von 2 jahren, den evtl. kesseltausch vornehmen.
ungedämmte und zugängliche wärmeverteilungs- und warmwasserleitungen einschl. armaturen sind zu dämmen

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